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OLG Koblenz (14 W 349/09) | Datum: 23.06.2009
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mainz vom 02.02.2009 über 478,62 € nebst Zinsen aufgehoben. Der Antrag der Kläger auf Festsetzung der zweitinstanzlichen [...]